
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Wir bieten sowohl Erstuntersuchung als auch Folgeuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) an. Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen Pflicht die vor dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung beginnen und stellt sicher, dass junge Arbeitnehmer einen gesunden Start ins Berufsleben haben und mögliche negative Folgen für die Gesundheit detektiert werden können. Wir unterstützen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- Erstuntersuchung und Folgeuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Gesundheitschecks für den Berufseinstieg
- Schutz junger Arbeitnehmer
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Online-Service
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